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Schwimmbecken und Pools im eigenen Garten

30.06.2020
Schwimmbecken und Pools für den eigenen Garten sind in diesem Jahr sehr gefragt. Das Landratsamt gibt deshalb Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken und Pools auf privaten Grundstücken.

Die Befüllung muss beim Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz der Städte und Gemeinden mit entsprechendem Nachweis der entnommenen Menge über den Wasserzähler erfolgen. Es gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Beim Befüllen aus einem eigenen Brunnen müsste eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes vorliegen, die jedoch wegen des Klimawandels und des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt wird.

Wasser aus Schwimmbecken und Pools muss generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Es darf weder auf dem Grundstück versickern noch in den Regenwasserkanal oder in natürliche Gewässer eingeleitet werden, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden.

Die Gebühren für das Wasser und Schmutzwasser werden nach der entnommenen Trinkwassermenge berechnet und über den Wasserzähler gemessen. Die Städte und Gemeinden haben sowohl ein Auskunftsrecht als auch Zutrittsrecht für die Grundstücke.

Ausführliche Hinweise zum richtigen Befüllen und Entleeren von Pools und Schwimmbecken haben das Kommunal- und Prüfungsamt und das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamtes in einem gemeinsamen Infoblatt zusammengefasst, es kann auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de abgerufen werden.