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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

24.11.2021
Im Hinblick auf die derzeitige Wetterlage weisen wir unter dem nachfolgenden Link "mehr Informationen" auf die bestehende Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin.

Bitte werfen Sie den vom Gehweg weggeräumten Schnee nicht auf die Straße sondern schieben Sie diesen auf den angrenzenden Randstein. Auch bitten wir Sie, den auf Ihrem privaten Grundstück/Hof anfallende Schnee auf Ihrem privaten Grundstück/Hof anzuhäufen.

Auch machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß unserer Streupflichtsatzung zum Bestreuen abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden ist. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten. Ein Verstoß gegen die Satzung kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro bestraft werden.

Der Einsatz von Streusalz stellt eine gravierende Belastung für Erdreich, Grundwasser und Pflanzen dar. Viele Bäume reagieren empfindlich auf Salz. Mit dem Schmelzwasser gelangt das Salz in den Boden und verdrängt dort wichtige Pflanzennährstoffe wie Calcium und Magnesium. Die Bodenstruktur wird verändert und beeinträchtigt, somit auch die Sauerstoffversorgung und die Wasseraufnahme. Oft verlieren die Bäume schon weit vor Herbstbeginn ihre Blätter und treiben im Frühjahr erst viel später aus. Salz schädigt die Bäume unmittelbar und macht sie anfällig für Schädlinge und Krankheiten aller Art.

Auch das Grundwasser und die Flüsse werden stark belastet, was schlimmstenfalls zu einer Versalzung der Trinkwasservorräte führen kann. Ebenfalls erschwert eingeschwemmtes Streusalz die Reinigung unserer Abwässer in den Kläranlagen.

Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz. Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge, Metall und Beton an.

Unser Appell an Sie: Leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und verwenden Sie entsprechend umweltfreundliches Streugut!

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde den Bürgern kostenlos Streusplitt zur Verfügung stellt, das an folgenden Stellen gelagert bzw. abgeholt werden kann:

Lager 1: Parkplatz beim Sport & Familienbad MACH' BLAU
Behälter 2: Schwarzwaldstraße Ecke Sommerhofweg
Behälter 3: Kreuzung Allmendstraße - Spielplatz Heidach III
Behälter 4: Hinterhofstraße am Friedhof
Behälter 5: Bei den Glascontainer, Hauptstraße 34
Behälter 6: Parkplatz Hachbergerstraße
Behälter 7: Kirchstraße / Ecke Mattenbühl
Behälter 8: Berliner Straße / Ecke Hindenburgstraße
Behälter 9: Bahnhofstraße Unterführung Siedlung Industriegebiet
Behälter 10: Parkplatz Kandelstraße
Behälter 11: Kindergarten Stuttgarter Straße
Behälter 12: Altenwohnanlage Leipziger Straße
Behälter 13: Heimatweg, oberhalb Edeka-Markt
Behälter 14: Spielplatz Heidach (Heimatweg)
Behälter 15: Am Bahnhof ( Fußgängerunterführung )
Behälter 16: Einfahrt Mattstein

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