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Wohnsitz abmelden ➚
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Fon | +49 (7666) 611-0 |
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Montag-Freitag: | 08.00-12.00 Uhr |
Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |