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- Lebenslage
Ruhender Verkehr
Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. - Organisationseinheit
Landtag von Baden-Württemberg ➚
| Fon | +49 (7666) 611-0 |
|---|---|
| Montag-Freitag: | 08.00-12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |