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Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten") ➚
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Sie warmblütige Tiere nur schlachten, wenn Sie sie vorher betäuben.
Fon | +49 (7666) 611-0 |
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Montag-Freitag: | 08.00-12.00 Uhr |
Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |