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- Lebenslage
Häusliche Gewalt
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. - Lebenslage
Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen
Häusliche Gewalt endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, es kann sich bis ins hohe Alter fortsetzen. - Leistung
Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. - Leistung
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen ➚
Sie kann bestehen aus: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Beispiele: Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, … - Leistung
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen ➚
Wenn eine Person, mit der Sie gemeinsam in einer Wohnung leben, Sie bedroht oder verletzt, kann das Familiengericht Ihnen die Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur vorübergehenden alleinigen Nutzung zuweisen. - Leistung
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen ➚
Sie sind Opfer von Gewalttaten (auch von häuslicher Gewalt) oder von Nachstellungen (Stalking)?