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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen ➚
Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen.
Fon | +49 (7666) 611-0 |
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Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |