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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

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    Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen.
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    Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in vielen Vorschriften geregelt.
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    Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, trägt die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahren entlastende und belastende Tatsachen zusammen.
  • Lebenslage
    Ablauf des Strafverfahrens
    Wesentlicher Bestandteil des gerichtlichen Strafverfahrens ist die Gerichtsverhandlung.
  • Lebenslage
    Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
    Häufig entstehen Ihnen als Opfer einer Straftat körperliche, seelische und finanzielle Schäden.
  • Lebenslage
    Beteiligung des Opfers am Verfahren
    In der Regel erhalten Verletzte einer Straftat nur dann einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft, wenn das Ermittlungsverfahren dort eingestellt wird.