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Vermarktungsgenehmigung beantragen ➚
Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse dürfen nur vermarktet werden, wenn eine Genehmigung erteilt wurde.
Fon | +49 (7666) 611-0 |
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Montag-Freitag: | 08.00-12.00 Uhr |
Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |