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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Achtung: Das Klimaschutz-Förderprogramm 2023 ist zum 30.11.2023 ausgelaufen!

Über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms wird im Frühjahr 2024 entschieden.

Prämie für die Abmeldung eines Verbrenner-Fahrzeugs

Auszug aus der Förderrichtlinie 2023:

Was wird gefördert?
Die Außerbetriebssetzung oder Veräußerung eines im Landkreis Emmendingen zugelassenen Fahrzeugs (Personenkraftwagen, Motorrad, Roller) mit Verbrennermotor, das auf eine in Denzlingen gemeldete Privatperson zugelassen ist. Eine Selbstverpflichtung, dass im Antragssteller-Haushalt kein neues, weiteres oder dasselbe Verbrenner-Fahrzeug innerhalb der nächsten 36 Monate zugelassen oder geleast wird, wird abverlangt.

Wie wird gefördert?
Es gibt fünf Varianten einer Prämie für die Abmeldung:
1) Gutschein der Freiburger Verkehrs AG (VAG) im Wert von 500,00 €.
2) Gutschein des Wirtschaftsnetzwerks Denzlingen, einzulösen bei den Mitgliedern des Wirtschaftsnetzwerks aus Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie in Höhe von 200,00 €.
3) Zuschuss zum Kauf eines neuen E-Bikes oder entsprechende Auf-/Umrüstung eines Fahrrads in Höhe von 500,00 €.
4) Zuschuss zum Kauf eines neuwertig gebrauchten E-Bikes. Die Prämie reduziert sich auf 400,00 €.
5) Zuschuss zum Kauf eines neuen Fahrrads in Höhe von 400,00 €.

Für die Inanspruchnahme der Prämien 3) und 4) ist der Nachweis des Bezugs von Öko-Strom im Haushalt des Antragstellers erforderlich.
Alternativ kann auch der Zuschuss zu einem E-Roller aus Förderpaket 2.4 in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme von Förderpaket 2.4 schließt eine Förderung laut Förderpaket 2.2 aus (und umgekehrt) für den gleichen Haushalt aus.

Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die mit ihrem Erstwohnsitz in Denzlingen gemeldet sind und ihr im Landkreis Emmendingen auf sie zugelassenes Verbrenner-Fahrzeug (Personenkraftwagen, Motorrad, Roller)stilllegen, veräußern oder außerbetrieb setzen. Ein Haushalt kann maximal zwei Autoabmeldeprämien für zwei verschiedene Verbrennerfahrzeuge innerhalb von 72 Monaten in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass nach der Abmeldung des zweiten Verbrennerfahrzeugs kein weiteres Verbrennerfahrzeug im Haushalt mehr verbleibt.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Außerbetriebsetzung eingereicht werden:
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite;
  • alternativ statt Kopie von Fahrzeugschein: Abmeldebescheid des Hauptzollamtes.

Bei nicht zulassungspflichtigen Kleinkrafträder; zweirädrigen Kraftfahrzeugen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
  • bei Verkauf: Kopie des Kaufvertrags
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgers.

Zusätzliche Nachweise für die Prämien:
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom12 (E-Bike)
  • Rechnung (E-Bike neu, Fahrrad)
  • bei gebrauchtem E-Bike/Fahrrad: Kopie von privatem Kaufvertrag, Foto des erworbenen E-Bikes


Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung wird im Frühjahr 2024 neu entschieden.