Achtung: Das Klimaschutz-Förderprogramm 2023 ist zum 30.11.2023 ausgelaufen!
Über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms wird im Frühjahr 2024 entschieden.
Förderung Carsharing-Anmeldung
Auszug aus der Förderrichtlinie 2023:
Angesichts der steigenden Zunahme des Innerortverkehrs und der Neuanmeldungen von PKW werden Lösungen notwendig, um die Anzahl von PKW innerorts zu reduzieren und ein multimodales Mobilitätsverhalten zu fördern. Der Bundesverband Car Sharing e.V. hat in einer Studie von 2015 nachgewiesen, dass ein Car-Sharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzt und durch seine Ersetzungsleistung bis zu 99 m Straßenkante von parkenden Autos befreit. Car-Sharing ermöglicht eine flexible Wahl der Verkehrsmittel, wovon vor allem die klimafreundlichen Alternativen zum KFZ profitieren. Dies macht im besten Fall das eigene PKW überflüssig: In der genannten Studie wurden 18,5 Prozent der zum Zeitpunkt der Car-Sharing-Anmeldung noch vorhandene KFZ im Laufe der Car- Sharing-Teilnahme abgeschafft. Der gleichzeitige Ausbau von Car-Sharing Stellplätzen in Denzlingen und die Förderung alternativer Fortbewegungsmittel sollen gemeinsam dafür sorgen, dass in Denzlingen ein klimafreundliches, multimodales Mobilitätsverhalten möglich wird.
Was wird gefördert?
Die Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von max. 60,00 €.
Wer wird gefördert?
Personen, die einen Führerschein besitzen und in Denzlingen gemeldet sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter eingereicht werden
Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung wird im Frühjahr 2024 neu entschieden.
Angesichts der steigenden Zunahme des Innerortverkehrs und der Neuanmeldungen von PKW werden Lösungen notwendig, um die Anzahl von PKW innerorts zu reduzieren und ein multimodales Mobilitätsverhalten zu fördern. Der Bundesverband Car Sharing e.V. hat in einer Studie von 2015 nachgewiesen, dass ein Car-Sharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzt und durch seine Ersetzungsleistung bis zu 99 m Straßenkante von parkenden Autos befreit. Car-Sharing ermöglicht eine flexible Wahl der Verkehrsmittel, wovon vor allem die klimafreundlichen Alternativen zum KFZ profitieren. Dies macht im besten Fall das eigene PKW überflüssig: In der genannten Studie wurden 18,5 Prozent der zum Zeitpunkt der Car-Sharing-Anmeldung noch vorhandene KFZ im Laufe der Car- Sharing-Teilnahme abgeschafft. Der gleichzeitige Ausbau von Car-Sharing Stellplätzen in Denzlingen und die Förderung alternativer Fortbewegungsmittel sollen gemeinsam dafür sorgen, dass in Denzlingen ein klimafreundliches, multimodales Mobilitätsverhalten möglich wird.
Was wird gefördert?
Die Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von max. 60,00 €.
Wer wird gefördert?
Personen, die einen Führerschein besitzen und in Denzlingen gemeldet sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Anmeldung bei einem Car-Sharing Anbieter eingereicht werden
- Kopie der Anmeldebestätigung
- Zahlungsnachweis
Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung wird im Frühjahr 2024 neu entschieden.