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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Achtung: Das Klimaschutz-Förderprogramm 2023 ist zum 30.11.2023 ausgelaufen!

Über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms wird im Frühjahr 2024 entschieden.

Zuschussförderung zum Kauf eines (E-) Lastenrads oder eines (E-) Lastenanhängers

Auszug aus der Förderrichtlinie 2023:

Was wird gefördert?
Die Anschaffung folgender Lastenräder oder Lastenanhänger:

1. Ab Werk ausgestattete Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Pedelecs.
2. Neuwertig gebrauchte Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm.
3. ab Werk ausgestattete, muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Fahrräder.
4. Neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm.
5. ab Werk ausgestattete (E-) Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 Kilogramm. Nicht gefördert werden selbst gebaute Lastenanhänger.
6. Neuwertig gebrauchte (E-) Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 30 Kilogramm.
Bei Elektro-Lastenrädern oder Elektro-Lastenanhängern ist der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers eine Förderbedingung.

Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung). Bezüglich des Förderbetrages gelten die im Folgenden genannten Höchstbeträge:

1. Die Förderung für neue Elektro-Lastenräder erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Fahrzeug.
2. Die Förderung für ein neuwertig gebrauchtes Elektro-Lastenrad erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 400,00 € pro Fahrzeug.
3. Die Förderung für muskelbetriebene Lastenräder erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 300,00 € pro Fahrzeug.
4. Die Förderung für neuwertig gebrauchte muskelbetriebene Lastenräder erfolgt in Höhe von 25% der Anschaffungskosten, maximal 200,00 € pro Fahrzeug.
5. Die Förderung für neue (E-) Lastenanhänger erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Anhänger.
6. Die Förderung für neuwertig gebrauchte (E-) Lastenanhänger erfolgt in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 400,00 € pro Anhänger.

Wer wird gefördert?
Natürliche Personen mit (Wohn-) Sitz in Denzlingen13. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt. Außerdem können Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag auf Förderung stellen, wenn sie die gemeinschaftliche Nutzung erklären und eine gemeinsame Kontoverbindung angegeben wird.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen beim Klimaschutzmanagement der Gemeinde Denzlingen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:

  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom

Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung wird im Frühjahr 2024 neu entschieden.