Förderung E-Roller und E-Motorrad
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)14. Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs.
Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.
Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)14. Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs.
Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.
Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
- Rechnung und Zahlungsnachweis
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom