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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Achtung: Förderanträge können ab dem 03.05.2024 gestellt werden

Förderung E-Roller und E-Motorrad

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)14. Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.

Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs. Zusätzlich wird eine „Abmeldeprämie“ bei Ersetzen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in Höhe von 100,00 € ausbezahlt.

Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.

Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
  • Bei Inanspruchnahme der Abmeldeprämie: Nachweis über die Abmeldung in Form von Abmeldebescheid des Hauptzollamtes oder Kopie des Fahrzeugscheins mit Vermerk der Zulassungsstelle