Achtung: Förderanträge können ab dem 03.05.2024 gestellt werden
Förderung E-Roller und E-Motorrad
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)14. Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs. Zusätzlich wird eine „Abmeldeprämie“ bei Ersetzen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in Höhe von 100,00 € ausbezahlt.
Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.
Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)14. Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs. Zusätzlich wird eine „Abmeldeprämie“ bei Ersetzen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor in Höhe von 100,00 € ausbezahlt.
Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.
Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
- Rechnung und Zahlungsnachweis
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
- Bei Inanspruchnahme der Abmeldeprämie: Nachweis über die Abmeldung in Form von Abmeldebescheid des Hauptzollamtes oder Kopie des Fahrzeugscheins mit Vermerk der Zulassungsstelle