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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Achtung: Das Klimaschutz-Förderprogramm 2023 ist zum 30.11.2023 ausgelaufen!

Über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms wird im Frühjahr 2024 entschieden.

Förderung Erstellung eines Gebäudeenergiekonzepts

Auszug aus der Förderrichtlinie 2023:

Was wird gefördert?
Die Erstellung eines Gebäudeenergiekonzept I für Ein - und Zweifamilienhäuser und eines Gebäudeenergiekonzept II von Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im Bestandswohnungsbau durch registrierte Energieberater/-innen.

Gebäudeenergiekonzept I für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Folgende Bedingungen müssen beide erfüllt sein:

1. Es wird aufgezeigt, wie mindestens der Effizienzhausstandard 55 gemäß Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird
2. Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie das Gebäude in einem Zug auf diesen Effizienzhausstandard saniert werden kann.
Der Energieberater muss die Vorgaben der BAFA-Vor-Ort-Energieberatung einhalten. Das Gebäudeenergiekonzept muss von einem in der dena-Experten-Datenbank gelisteten Energieberater mit Qualifizierung für Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA) erstellt werden:

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % (max. 200,00 €). Dabei wird die BAFA-Förderquote von 80 % (max. 1.300 €) durch die Gemeinde Denzlingen auf 90 % aufgestockt. Der Zuschuss wird direkt an den Energieberater ausbezahlt, der Antragsteller erhält eine entsprechend reduzierte Rechnung des Energieberaters, in der der Zuschuss der Gemeinde ausgewiesen ist.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Denzlingen sind.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis muss der Energieberater folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans einreichen:
  • Elektronische Kopie des Sanierungsberichtes mit Nachweis über Effizienzhausstandard 55 und Sanierungsfahrplan in einem Zug

Gebäudeenergiekonzept II für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten:

Folgende Bedingungen müssen beide erfüllt sein:
1. Es wird aufgezeigt, wie mindestens der Effizienzhausstandard 55 gemäß Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird
2. Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie das Gebäude in einem Zug auf diesen Effizienzhausstandard saniert werden kann.
Der Energieberater muss die Vorgaben der BAFA-Vor-Ort-Energieberatung einhalten. Das Gebäudeenergiekonzept muss von einem in der dena-Experten-Datenbank gelisteten Energieberater mit Qualifizierung für Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA) erstellt werden:

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10 % (max. 250,00 €). Dabei wird die BAFA-Förderquote von 80 % (max. 1.700,00 €) durch die Gemeinde Denzlingen auf 90 % aufgestockt20. Der Zuschuss wird direkt an den Energieberater ausbezahlt, der Antragsteller erhält eine entsprechend reduzierte Rechnung des Energieberaters, in der der Zuschuss durch die Gemeinde ausgewiesen ist.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter von Drei- oder Mehrfamilienhäusern) in Denzlingen sind.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis muss der Energieberater folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans einreichen:
  • Elektronische Kopie des Sanierungsberichtes mit Nachweis über Effizienzhausstandard 55 und Sanierungsfahrplan in einem Zug

Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung wird im Frühjahr 2024 neu entschieden.
1. Energieberater/-firma/ Zahlungsempfänger
Achtung: Dieser Antrag muss vom Energieberater/der Energieberaterin ausgefüllt werden. Sie erhalten dann eine entsprechend reduzierte Rechnung. Qualifizierte Energieberater finden Sie über die Datenbank der deutschen Energie-Agentur oder die Energieberaterliste des Landkreises Emmendingen. Wichtig: Es muss ein Häkchen bei der Qualifizierung „Energieberatung für Wohngebäude“ gesetzt sein. Weisen Sie die Energieberater auf diese Fördermöglichkeit hin.
Firma
Energieberater: Name, Vorname
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank*
BIC*
IBAN*
2. Das Gebäude Energiekonzept wurde erstellt für folgendes Objekt
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Objekttyp( EFH, MFH/ Einheit)*
Eigentümer/in ( Antragsteller/in)*
3. Kosten
Gesamtkosten Gebäudeenergiekonzept EUR
Davon Förderzuschuss 10 % EUR
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz- Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2023, Stand 06.04.2023, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • gemäß der Förderbedingungen aufgezeigt wurden,
  • 1.) wie mind. der Effizienzhausstandard 55 gemäß BEG erreicht wird
    2.) wie das Gebäude in einem Zug auf diesen Effizienzhausstandard saniert werden kann.
Mir ist bekannt, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
  • bei Auszahlung des Zuschusses eine automatische Benachrichtigung per E-Mail erfolgt.
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