Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages (20/14400) hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025 festgelegt.
In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025 festgelegt.
Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Denzlingen.
WAHLAMT DENZLINGEN, Bürgerbüro A-C
Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen
Tel.: (07666) 611-1330, 611-1331 oder 611-1332
E-Mail:
Briefwahl beantragen / Wahlscheinantrag stellen

Wahlschein/Briefwahlunterlagen schnell und bequem online beantragen
Wir bieten Ihnen die Beantragung Ihrer Breifwahlunterlagen per Internet an. Beim Aufruf des nachfolgenden Links (oder Klick auf nebenstehende Grafik) gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Der online Antrag eines Wahlscheins ist bis Mittwoch 19. Februar, 12:00 Uhr möglich.
>> Wahlschein jetzt online beantragen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel. 611-1330, Mail: , Fax: 611-1371.
Hinweis über kurze Fristen bei der Briefwahl

Bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar 2025, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18.00 Uhr bei der Gemeinde Denzlingen, Rathaus, Hauptstraße 110, eingegangen sein müssen, liegt demnach nur ein Zeitraum von maximal zwei Wochen. Das Bürgerbüro bereitet sich auf eine zügige Bearbeitung der Wahlscheinanträge vor. Dennoch stellt diese knappe Frist insbesondere beim Versenden und Rücklauf der Briefwahlunterlagen ins und vom Ausland eine erhebliche Herausforderung dar.
Sie haben die Möglichkeit während den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros Briefwahl zu beantragen:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Zusätzlich ist das Bürgerbüro für die Beantragung von Briefwahl ab dem 10. Februar 2025 bis zum Wahltag noch
Montag, Dienstag und Mittwoch 13.00 – 15.30 Uhr zu erreichen.
Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit, den Wahlscheinantrag auf der Rückseite bitte schon zu Hause ausfüllen.
Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen und können in einer Wahlkabine im Bürgerbüro die Briefwahl durchführen und abgeben.
Briefwahl - Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub - Ergänzung zu den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin
Das BMI hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024). Das BMI wäre dankbar, wenn die Gemeinden in ihren Internetauftritten zur Bundestagswahl darauf hinweisen könnten.
Generell:
Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Wie die Gemeinde vorzugehen hat, ist in den genannten 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin unter Ziffer 3 ausführlich beschrieben.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024). Das BMI wäre dankbar, wenn die Gemeinden in ihren Internetauftritten zur Bundestagswahl darauf hinweisen könnten.
Generell:
Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Wie die Gemeinde vorzugehen hat, ist in den genannten 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin unter Ziffer 3 ausführlich beschrieben.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Öffentliche Bekanntmachungen
Hier gelangen Sie zu allen öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Denzlingen in chronologischer Reihenfolge nach Veröffentlichungsdatum.
Der Urnenwahlbezirk 101-06 (Schulsporthalle, Stuttgarter Str. 15) ist „Repräsentativer Wahlbezirk“ bei der Bundestagswahl
Für die Bundestagswahlen am 23.02.2025 wurde der Urnenwahlbezirk 101-06 der Gemeinde Denzlingen als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik sollen Informationen über die Wahlberechtigten, die Wählerinnen und Wähler, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen geliefert werden. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.
Für die Wähler im Urnenwahlbezirk 101-06 ändert sich nichts. Es wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nur im Wahlbezirk 101-06 mit einem Aufdruck nach Geschlecht und getrennt nach sechs Altersgruppen versehen sind. Die Wähler sind verpflichtet, diese Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
Das Wahlstatistikgesetz sowie das Infoblatt des Bundeswahlleiters finden Sie nachfolgend als Download. Sie erhalten das Merkblatt aber auch im Rathaus Denzlingen (Zentrale) oder am Wahltag direkt im Wahllokal Urnenwahlbezirk 101-06, Schulsporthalle, Stuttgarter Straße 15.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik sollen Informationen über die Wahlberechtigten, die Wählerinnen und Wähler, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen geliefert werden. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.
Für die Wähler im Urnenwahlbezirk 101-06 ändert sich nichts. Es wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nur im Wahlbezirk 101-06 mit einem Aufdruck nach Geschlecht und getrennt nach sechs Altersgruppen versehen sind. Die Wähler sind verpflichtet, diese Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
Das Wahlstatistikgesetz sowie das Infoblatt des Bundeswahlleiters finden Sie nachfolgend als Download. Sie erhalten das Merkblatt aber auch im Rathaus Denzlingen (Zentrale) oder am Wahltag direkt im Wahllokal Urnenwahlbezirk 101-06, Schulsporthalle, Stuttgarter Straße 15.
- BW25 Wahlstatistikgesetz.pdf
(PDF Datei - 128 KB) - BW25 Faltblatt Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik.pdf
(PDF Datei - 428 KB)
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 der Landeszentralen für politische Bildung
Quelle Erklärfilm: Landeszentralen für politische Bildung
Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September 2025 festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.
Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Wer darf den Bundestag wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (30.12.2024)
Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Wer darf den Bundestag wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (30.12.2024)
LpB-Wahlportal zur Bundestagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.