Was ist eigentlich eine "Einfriedung"?
26.11.2024
Was sind Einfriedungen?Als Einfriedungen werden Anlagen bezeichnet, die zur Abgrenzung eines Grundstücks nach außen - in der Regel an der Grundstücksgrenze - errichtet werden.
Grundsätzlich werden zwei Arten von Einfriedungen unterschieden: „Tote“ bzw. „künstliche“ Einfriedungen, beispielsweise Zäune und Mauern, sowie „lebende“ bzw. „natürliche“ Einfriedungen, vor allem Hecken und Sträucher.
Wie ist die rechtliche Situation?
Die Errichtung von Einfriedungen ist in Innerortslage grundsätzlich baurechtlich verfahrensfrei, d. h. ohne Baugenehmigung zulässig (vgl. Ziffer 7a des Anhangs zu § 50 Landesbauordnung Baden-Württemberg). Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Für viele Bereiche von Denzlingen bestehen Bebauungspläne, eine Gestaltungssatzung zum Thema Einfriedungen für den ersten Teilbereich in der Hauptstraße befindet sich in Aufstellung. Die Bebauungspläne sowie die Gestaltungssatzung beinhalten Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Einfriedungen und sind verbindlich zu beachten.
Für Grundstücke, welche nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bzw. der Gestaltungssatzung liegen, gibt es mit dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg eine verlässliche Rechtslage. Hierdurch sollen nachbarschaftliche Konflikte, die durch die Errichtung von Einfriedungen oftmals entstehen, reduziert werden.
Städtebauliche Auswirkungen
Grundstücke verfügen meist über einen Bereich, der vom öffentlichen Raum direkt einsehbar ist und diesen prägt. Einfriedungen wirken sich hier auch immer auf die Wahrnehmung und Qualität des öffentlichen Raums aus. Ziel ist es grundsätzlich, eine einheitliche, offene und einladende Gestaltung des Straßenraums einschließlich der angrenzenden Vorgartenbereiche zu schaffen. Eine Tunnelwirkung oder das Gefühl einer Abgeschirmtheit im öffentlichen Raum soll verhindert werden. Wunsch der Gemeinde ist daher insbesondere an diesen Stellen die Wahl einer „natürlichen“ Einfriedung wie einer Hecke oder zumindest einer Kombination der beiden Einfriedungsarten (z. B. offener Zaun mit Heckenhinterpflanzung).
Ökologische Auswirkungen
Neben der städtebaulichen Wichtigkeit bringen Hecken zudem einen großen ökologischen Nutzen mit sich. Sie dienen unter anderem als bedeutender Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten sowie der Luftfilterung, regulieren das Kleinklima und tragen zu einer Durchgrünung des Ortes bei. Sie sind ökologisch wertvoll und stellen eine Maßnahme der Klimafolgenanpassung dar.
Rückfragen
Falls Sie weitere Fragen haben oder eine rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an das Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen-Vörstetten-Reute, Frau Jurzinski (Tel.: 07666/611-1722, Mail: n.jurzinski@denzlingen.de), wenden.