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- Lebenslage
Grundstückskauf
Grundstücksangebote finden Sie im Internet oder in Zeitungen. - Leistung
Grundstückskaufvertrag notariell beurkunden lassen ➚
Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? - Leistung
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen ➚
Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen? - Leistung
Grunderwerbsteuer zahlen ➚
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. - Leistung
Grundbuch - Eintragung beantragen ➚
Sie haben ein Grundstück gekauft? - Leistung
Grundbuch - Einsicht nehmen ➚
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise wer Eigentümer eines Grundstücks ist, ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel … - Leistung
Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen ➚
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier … - Organisationseinheit
Notarkammer Baden-Württemberg ➚
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Lebenslage
Kaufvertrag
Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. - Lebenslage
Hauskauf und Kauf von Wohnungseigentum
Wenn Sie von keinem Vermieter abhängig sein möchten und über genügend Geldmittel verfügen, kann ein Hauskauf oder der Kauf von Wohnungseigentum für Sie interessant sein. - Lebenslage
Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch. - Leistung
Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. - Lebenslage
Erwerb eines Grundstücks
Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks.