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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

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  • Leistung
    Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen ➚
    Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.
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    Erleichterungen und Hilfen
    Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten.
  • Lebenslage
    Gebühren und Beiträge
    Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie zum Beispiel Hundesteuer und Vergnügungssteuer) weitere Abgaben erheben.