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- Organisationseinheit
151 Planung und Bau ➚ - Lebenslage
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich zunächst informieren, ob das betreffende Grundstück überhaupt in der von Ihnen geplanten Art und Weise nutzbar ist.