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Gemeinde Denzlingen
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Lebenslagen > Altersvorsorge und Ruhestand > Ergänzende Altersvorsorge > Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch Basis- oder Leib-Rente genannt) ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge ein und erhalten als Rentnerin oder Rentner lebenslang regelmäßige Auszahlungen.

Die Leistungen aus einer Rürup-Rente können nicht als Einmalzahlung beansprucht werden. Eine Kapitalisierung ist grundsätzlich nicht möglich. Stattdessen ist ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen.

Bei dieser Form der Altersvorsorge werden, im Vergleich zur Riester-Rente, keine staatlichen Zulagen gewährt. Die staatliche Förderung erfolgt durch eine steuerliche Freistellung der Beiträge. Daher ist eine Rürup-Rente eher für Selbständige sowie Arbeitnehmende mit höherem Einkommen attraktiv. Wenn keine unmittelbare oder mittelbare Berechtigung für eine Riester-Förderung besteht, ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit für eine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge.

Sowohl die Steuerfreistellung der Beiträge in der Einzahlungsphase als auch die Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase sind mit den Regelungen für die gesetzliche Rente identisch.

Eine Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder vererbt werden.

Das mit einem Rürup-Vertrag angesparte Kapital wird bei Bezug von Sozialleistungen während der Ansparphase nicht berücksichtigt beziehungsweise angerechnet.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.11.2023 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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