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Gemeinde Denzlingen
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Lebenslagen > Sicherheit und Gefahrenabwehr > Waffen und explosionsgefährliche Stoffe > Waffen

Waffen

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt. Er bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Kauf einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Hinweis: Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff anderer Personen gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie in der Regel nur in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.

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