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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

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  • Lebenslage
    Gemeinschaftliches Testament
    Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten.
  • Lebenslage
    Testament
    Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen.
  • Lebenslage
    Widerruf eines Testaments
    Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder durch eine neue Verfügung von Todes wegen widerrufen.
  • Lebenslage
    Eigenhändiges Testament
    Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament.
  • Lebenslage
    Öffentliches Testament
    Das öffentliche Testament ist ein notarielles Testament.
  • Lebenslage
    Inhalt eines Testaments
    Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.
  • Lebenslage
    Außerordentliches Testament (Nottestament)
    Das Nottestament ist eine besondere Form des Testaments.
  • Lebenslage
    Testamentsformen
    Die wichtigsten Testamentsformen sind: eigenhändiges Testament öffentliches Testament außerordentliches Testament Das eigenhändige und das öffentliche Testament sind "ordentliche Testamente".
  • Lebenslage
    Testamentsvollstreckung
    Wenn Sie die Vollstreckung Ihres Testaments anordnen, wird Ihr Letzter Wille genauso ausgeführt, wie es von Ihnen festgelegt wurde.
  • Leistung
    Patientenverfügung erstellen ➚
    Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen - etwa bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall - Sie einwilligen oder welche Sie untersagen.
  • Leistung
    Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen ➚
    Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen.
  • Lebenslage
    Erbenansprüche
    Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch.
  • Lebenslage
    Erbansprüche
    Die hinterbliebene Lebenspartnerin oder der hinterbliebene Lebenspartner hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Lebenslage
    Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
    Sobald das zuständige Nachlassgericht vom Tod der Erblasserin oder des Erblassers erfährt, etwa durch Mitteilung des Sterbefalls durch das Standesamt und durch das Zentrale Testamentsregister, beziehungsweise …
  • Lebenslage
    Lebensgefährten
    Eheähnliche beziehungsweise lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft Es gibt Paare, die unverheiratet zusammenleben.
  • Lebenslage
    Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
    Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt.