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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
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Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen

Bestimmte freie Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ausbildung erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für den Beruf als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung.

Freigabevermerk

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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